Dienstag, 27. März 2012

Kriegsentschädigungsrenten von Kontingentflüchtlingen

Im September 2011 wurde im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über die Anrechnung von russischen Kriegsentschädigungsrenten auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialgeld) debatiert. Viele Sozialämter, besonders in Kommunen mit Haushaltsproblemen, rechneten diese kleinen 80 Euro-Renten voll auf die Sozialleistungen an. Die Petition stammte von jüdischen Flüchtlingen aus NRW, die die Schrecken des zweiten Weltkrieges wie die Belagerung von Leningrad noch selbst miterlebt hatten.

DIE LINKE im Dortmunder Rat wollte daher wissen, wie derartige Fälle in Dortmund behandelt werden. Ihre Anfrage an die Verwaltung wurde jedoch nicht in der üblichen 6 Wochen-Frist für die Beantwortung von Anfragen beantwortet, sondern ließ auf sich warten. Im Dezember riss den Linken dann der Geduldsfaden und sie beantragten im Finanzausschuss zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 russische Kriegsentschädigungsrenten anrechnungsfrei zu stellen. Dabei wußten sie aus früheren Anfragen, dass die Zahl der Kontingentflüchtlinge in Dortmund sehr überschaubar war und daher kein großer Haushaltsposten entstehen würde. Umso größer die Verwunderung als alle anderen Fraktionen das Ansinnen der Linken ablehnten (mit Ausnahme der Grünen, die sich der Stimme enthielten) und sich somit eine Blöße gegenüber der jüdischen Gemeinde in Dortmund gaben.

Im März 2012 nun die Überraschung - die Antwort der Verwaltung wurde doch noch dem Sozialausschuss vorgelegt: In Dortmund leben 12 (!) Kontingentflüchtlinge, deren Kriegsentschädigungen von der Dortmunder Sozialverwaltung nicht auf Sozialleistungen nach SGB II und XII angerechnet werden. Finanzielles Gesamtvolumen: 2000 Euro. Herzlichen Glückwunsch !